Mikrochip-implantation & Registrierung

Mikrochip-implantation & Registrierung in der Tierarzt-Ordination in Klosterneuburg

Mittels Chip und dessen Registrierung können herrenlos aufgefundene Hunde und Katzen rasch wieder ihrem Besitzer zugeordnet werden. Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen. 

Anbringen des Mikrochips zum Auffinden verlorener Tiere

Der Mikrochip ist etwa reiskorngroß. Auf ihm ist eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert. Die Injektion des Chips ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Mithilfe eines Lesegeräts wird der Mikrochip durch elektromagnetische Wellen aktiviert und es kann so die Chipnummer einfach abgelesen werden.

So können herrenlos aufgefundene Hunde und Katzen rasch ihrem Besitzer zugeordnet werden. Achtung: der Mikrochip muss bei einer Registrierungsstelle registriert werden, um das Tier seinem Besitzer zuordnen zu können. Diese Registrierung darf nicht mit der amtlichen Registrierung, die nur für Hunde verpflichtend ist, verwechselt werden. Ein Tier, das gechipt, aber nicht registriert ist, kann dem Tierbesitzer nicht zugeordnet werden.

Bei Katzen können spezielle Katzentüren, die nur auf den Mikrochip der gespeicherten Katze mit dem Öffnen reagieren, verwendet werden. So kann man verhindern, dass fremde Katzen oder Marder durch die Katzenklappe ins Haus gelangen. Die in meiner Ordination verwendeten Mikrochips sind ISO- zertifiziert und passend für diese Katzentüren.

Amtliche Registrierung des Mikrochips

Im Tierschutzgesetz von 2008 ist die verpflichtende Kennzeichnung von Hunden mittels Mikrochip festgehalten. Diese Kennzeichnung muss vom Hundehalter verpflichtend gemeldet werden. Wir von der Tierarztpraxis Dr. Wirnsberger können diese Meldung gerne für Sie durchführen. Im Zuge der Registrierung des Mikrochips können wir die gesetzlich geforderte Meldung für Sie gerne kostenlos veranlassen. Dazu benötigen wir lediglich Ihren Führerschein oder Reisepass.

Weitere Möglichkeiten, den Mikrochip amtlich zu melden, sind die Bezirksverwaltungsbehörde (gebührenpflichtig) oder über ein elektronisches Portal die Meldung vom Tierhalter selbst (z. B. mit der Bürgerkarte).

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